Das Gesetz verpflichtet jeden Eigentümer eines neuen Gebäudes (ab Bauantragstellung Jan.2009) seinen Wärmebedarf anteilig mit erneuerbaren Energien zu decken.
Es können Energiequellen wie z.B.
Bioenergie (min. 50%) z.B.fest (Holzpellets) und flüssig oder gasförmig (Biogas für Brennwertkessel)
Solarthermie (min. 0,04m^2 je m^2 WFL bzw. 0,03 ab 3 WE)
Geothermie und Umweltwärme ( Wärmepumpen mit vorgegeb. Arbeitszahl) min. 50%
Gibt es Ersatzmaßnahmen ?
Folgende Ersatzmaßnahmen sind zulässig:
Nutzung von Abwärme (min 50%) z.B kontrolierte LüftungsanlagenNutzung von Kraft-Wärme- Kopplungsanlagen (min. 50%) ist ein Generator zur Stromerzeugung mit gleichzeitiger Wärme-gewinnungVerbesserte Wärmedämmung des Gebäudes, die deutlich über das gesetzliche Niveau hinausgeht. (15% besser als nach ENEV gefordert)
Welche Einsparungen sind durch Verwendung erneuerbare Energien möglich?
Für ein EFH mit ca. 150qm Wfl. sind bist zu 900 € Brennstoffeinsparung pro Jahr möglich.Zusätzlich können Fördermittel für Solar und Wärmepumpen bei der bafa (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) oder bei der KFW (Kreditanstalt für Wiederaufbau) beantragt werden.